Anfang Oktober liegen in den meisten Pflegeunternehmen die Zahlen bis August vor, bald auch für September. Der naheliegende Blick geht auf den Stand: Wie viel ist bisher übrig geblieben, liegt man über oder unter dem Vorjahr? Das ist eine berechtigte Frage. Für die Entscheidungen der nächsten Wochen reichen sie aber nicht, denn ein Zwischenstand sagt wenig darüber, womit das nächste Jahr beginnt.
Den Verlauf lesen, nicht nur den Stand
Zwei Unternehmen können nach neun Monaten dasselbe Ergebnis ausweisen und trotzdem sehr unterschiedlich dastehen. Beim einen sind Erlöse und Kosten über das Jahr gleichmäßig gelaufen. Beim anderen war das Frühjahr stark, seit dem Sommer wird es enger. Im Jahreswert ist dieser Unterschied sichtbar. In den Monatswerten nebeneinander sieht man ihn sofort.
In der Pflege lohnt es sich, dabei drei Linien getrennt anzusehen. Erstens die Personalkosten, weil sie der mit Abstand größte Kostenblock sind und sich im Laufe des Jahres verändern: durch die Erhöhung des Pflegemindestlohns zum 1. Juli, durch Tarifstufen, durch Neueinstellungen. Wer seit Juli höhere Löhne zahlt, hat im Herbst eine andere Kostenbasis als im Frühjahr. Der Durchschnitt der neun Monate unterschätzt dann, womit der Januar beginnt. Zweitens die Auslastung: in der stationären Pflege die Belegung, im ambulanten Dienst das tatsächlich erbrachte Leistungsvolumen. Drittens Einmaleffekte wie Nachzahlungen von Kostenträgern oder außergewöhnlichen Reparaturen. Sie gehören zum Jahr, aber nicht zur Richtung.
Aus diesen drei Linien ergibt sich ein genaueres Bild als aus dem Stand: Wie hoch sind die laufenden Kosten heute pro Monat, und tragen die laufenden Erlöse sie?
Drei Entscheidungen, die im Oktober noch offen sind
Die erste betrifft geplante Anschaffungen, etwa Fahrzeuge für den ambulanten Dienst, Ausstattung oder Software. Ob sie noch in dieses Jahr fallen oder ins nächste, wirkt auf Liquidität und Steuer. Dabei hilft ein nüchterner Blick auf die Mechanik: Abschreibungen laufen zeitanteilig, eine Anschaffung im Dezember wirkt im laufenden Jahr deshalb meist nur mit einem kleinen Teil. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, ist außerdem eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent möglich. Diese Regel reicht über den Jahreswechsel hinaus und entscheidet die Frage Dezember oder Januar deshalb selten allein. Wichtiger ist oft, ob sich die Anschaffung aus dem laufenden Betrieb trägt und wie sie finanziert wird. In stationären Einrichtungen kommt hinzu, wie eine Investition in die Investitionskosten eingeht, die den Bewohnerinnen und Bewohnern gesondert berechnet werden.
Die zweite Entscheidung betrifft die Liquidität über den Jahreswechsel. In diesen Wochen treffen mehrere Belastungen zusammen. In vielen Häusern fällt im November oder Dezember eine Jahressonderzahlung an. Zum 1. Januar steigen für viele Einrichtungen die Löhne, vor allem dort, wo sich die Entlohnung am regional üblichen Entlohnungsniveau orientiert, das jedes Jahr im Herbst neu veröffentlicht wird. Die Vergütung, aus der diese Löhne bezahlt werden, wird für die Zukunft verhandelt und gilt erst ab der neuen Vereinbarung. Wer diese Termine jetzt nebeneinanderlegt, sieht, ob es in den ersten Monaten des neuen Jahres eng wird, und hat noch Zeit, eine Verhandlung anzustoßen oder einen Rahmen mit der Bank zu besprechen.
Die dritte betrifft die Planung für 2027. Sie beginnt mit Annahmen, und diese lassen sich im Oktober noch gut prüfen: Wie entwickeln sich die Personalkosten je Beschäftigungsgruppe? Mit welcher Auslastung ist realistisch zu rechnen? Wann ist die nächste Vergütungsvereinbarung zu erwarten, und mit welchem Ergebnis? Eine Planung, die diese Größen getrennt ansetzt, zeigt im Laufe des Jahres früh, an welcher Stelle es anders läuft als gedacht.
Was sich in den nächsten Wochen konkret tun lässt
Für den Oktober-Blick braucht es keine große Analyse. Hilfreich sind vier Dinge: die Monatswerte von Januar bis September nebeneinander, mit Personalkosten, Erlösen und Auslastungen in eigenen Zeilen; eine kurze Liste der geplanten Anschaffungen mit dem vorgesehenen Zeitpunkt; eine einfache Liquiditätsvorschau für November bis März, in der Sonderzahlungen, Lohnerhöhungen und der erwartete Termin der neuen Vergütung eingetragen sind; und eine Notiz, welche Annahmen für 2027 noch offen sind.
Was daraus folgt, ist im Einzelfall verschieden. Die Reihenfolge ist fast immer dieselbe: erst den Verlauf verstehen, dann entscheiden, solange im Jahr noch Zeit dafür ist.