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Informationen zur Grundsteuerreform

Welche Fristen gelten?

Vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 müssen die Erklärungen elektronisch übermittelt werden.

Die neue Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 erhoben.
Stichtag für die erste Hauptfeststellung ist der 01.01.2022.

Höhe der Grundsteuer:

Den Grundsteuerbescheid erlässt wie bisher die Gemeinde. Wie hoch die zu zahlende Grundsteuer ab 2025 ausfallen wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen, da die Gemeinden die Hebesätze festlegen.

Warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer wurden vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die bisher verwendeten Einheitswerte waren veraltet und führten dazu, dass unterschiedliche Grundsteuern für gleichartige Grundstücke anfielen. Damit verstoßen diese Werte gegen das Gebot der Gleichbehandlung.

Was hat die Reform zur Folge?

Der Einheitswert für die Berechnung der Grundsteuer hat damit ausgedient und wird durch einen neuen Grundsteuerwert ersetzt.

Beibehalten wurde das 3-stufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer:

  1. Stufe: Ermittlung des Grundsteuerwerts
  2. Stufe: Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Grundsteuer-Messbetrags
  3. Stufe: Anwendung des Hebesatzes und Festsetzung der Grundsteuer

Oder als Berechnungsformel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Für wen gilt die Grundsteuerreform und welches Modell wird angewendet?

Für alle unbebauten und bebauten Grundstücke und für land- und forstwirtschaftliche Betriebe muss eine Erklärung erstellt werden. Grundsätzlich gilt das Bundesmodell.
Niedersachsen, Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg und Bayern haben eigene Modelle entwickelt, das Saarland und Sachsen wenden grundsätzlich das Bundesmodell an.

Welche Unterlagen sind für die Abgabe notwendig?

Die Erklärung wird elektronisch über Elster abgegeben. Abgefragt werden:

  • Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens
  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
  • Fläche des Grundstücks
  • Ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
  • Mehrere Gemeinden (ja/nein)
  • Miteigentumsanteile (Zähler/Nenner)
  • Nutzungsart
  • Baudenkmal (ja/nein)
  • Ggf. Abbruchverpflichtung


    Gesetzliche Grundlagen und weitere Informationen zur Grundsteuerreform:

    https://www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform
    https://grundsteuerreform.de/

    Gern können wir diese Steuererklärung für Sie übernehmen.

    Bitte senden Sie uns die Vorerfassungstabellen dann umgehend per Mail zurück. Vielen Dank im Voraus.

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    Monika Bohmann-Laing

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