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Löhne rauf, Vergütung später: die Lücke zum Jahreswechsel verstehen und einplanen

Beraterin mit Tablet im Gespräch über die Lohnerhöhung in der Pflege

Zum 1. Januar steht in Unternehmen der Pflege eine Lohnerhöhung an. Für die Beschäftigten ist das richtig und politisch gewollt. Für das Unternehmen ist es zuerst eine Frage des Zeitpunkts: Der höhere Lohn wird mit der ersten Abrechnung des neuen Jahres fällig. Die Vergütung, aus der er bezahlt werden soll, folgt ihrem eigenen Takt.

Warum die Lücke entsteht

Seit September 2022 müssen nach SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten in Pflege und Betreuung nach Tarif bezahlen oder mindestens in vergleichbarer Höhe. Wer nicht tarifgebunden ist, kann sich an einem Tarifvertrag orientieren oder am regional üblichen Entlohnungsniveau. Dieses Niveau wird jedes Jahr im Herbst neu veröffentlicht. Nach geltendem Recht ist der höhere Wert spätestens ab dem 1. Januar des Folgejahres zu zahlen. Tarifgebundene Häuser folgen den Terminen ihres Tarifvertrags. Wer sich an einem Tarif orientiert, muss Änderungen innerhalb von drei Monaten nach ihrer Veröffentlichung umsetzen.

Die Vergütung durch Pflegekassen und Sozialhilfeträger wird dagegen vorab für einen künftigen Zeitraum vereinbart. Rückwirkend lässt sie sich nicht erhöhen. Bis eine neue Vereinbarung gilt, läuft die bisherige weiter. Liegt die nächste Vereinbarung erst im März oder April, zahlt das Unternehmen in den Monaten davor die höheren Löhne aus der bisherigen Vergütung. Diese Lücke ist kein Zeichen von schlechtem Wirtschaften. Sie folgt aus dem System, und das wirtschaftliche Risiko für diese Monate liegt beim Betrieb.

Ambulante Dienste haben es dabei mit zwei Vergütungswelten zu tun. Leistungen der Pflegeversicherung und häusliche Krankenpflege werden getrennt verhandelt, mit unterschiedlichen Partnern und oft zu unterschiedlichen Zeitpunkten. In der häuslichen Krankenpflege sind Vergütungssteigerungen inzwischen zudem weitgehend an die Grundlohnrate gebunden. Die Lohnerhöhung in der ambulanten Pflege betrifft beide Bereiche gleichzeitig.

Was sich 2027 ändern könnte

Für Einrichtungen, die nach dem regional üblichen Entlohnungsniveau bezahlen, sieht der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes eine weitere Änderung vor. Steigerungen der Personalkosten sollen in der Pflegeversicherung ab 2027 nur noch bis zur Höhe der Grundlohnrate refinanziert werden. Für 2027 sind das 3,42 Prozent. Tarifliche Bezahlung bleibt davon ausgenommen. Steigt das Lohnniveau stärker, kann aus einer zeitlichen Lücke eine dauerhafte werden. Wie die Regelung für Vereinbarungen wirkt, die erst im Laufe des Jahres beginnen, ist im Entwurf nicht eindeutig. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Für die Planung heißt das: den Fall mitrechnen, statt auf die Entscheidung zu warten.

Wie groß die Lücke wird

Für eine erste Einschätzung braucht es keine komplizierte Rechnung. Entscheidend sind drei Größen:

  • die monatlichen Mehrkosten durch die Lohnerhöhung, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,
  • die Zahl der Monate bis zur neuen Vergütung,
  • die Frage, ob die neue Vergütung die Mehrkosten voll abbildet.

Monatliche Mehrkosten mal Zahl der Monate ergibt die Größenordnung. Wichtig ist dabei weniger die genaue Zahl als der Zeitpunkt: Der Betrag fällt in Monate, in denen ohnehin wenig Spielraum ist.

In der stationären Pflege hat die Lohnerhöhung einen zweiter Effekt. Eine höhere Vergütung erhöht auch die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner. Das erhöhte Entgelt ist erst vier Wochen nach Zugang einer begründeten Erhöhungsmitteilung zu zahlen. Wo Sozialhilfeträger einspringen, kann es zusätzlich dauern, bis die Zahlungen eingehen. Auch das gehört in die Liquiditätsvorschau der ersten Monate.

Was jetzt hilft

Der wichtigste Hebel ist der Zeitpunkt. Wer weiß, wann die aktuelle Vergütungsvereinbarung ausläuft, und die nächste Verhandlung rechtzeitig vorbereitet, verkürzt die Lücke. Eine Verhandlung braucht Unterlagen, eine nachvollziehbare Kalkulation und Vorlauf. Für einen Beginn am 1. Januar wird es im November knapp. Jede Woche, um die die Verhandlung früher beginnt, zählt.

Der zweite Hebel ist die Liquiditätsplanung. Eine einfache Vorschau für Januar bis April zeigt, in welchem Monat es voraussichtlich am engsten wird. Mit dieser Zahl lässt sich ein Gespräch mit der Bank führen, bevor der Engpass entsteht. Sie zeigt auch, welche Ausgaben sich in diese Monate legen lassen und welche besser davor oder danach liegen.

Der dritte Hebel ist die Planung für 2027 insgesamt. Wer die Lohnerhöhung, den erwarteten Termin der neuen Vergütung und eine mögliche Begrenzung der Refinanzierung als eigene Annahmen ansetzt, sieht im Laufe des Jahres früh, ob die Verhandlung das gebracht hat, was die Planung braucht.

Die genaue Höhe der Lücke und ihre Refinanzierung hängen von Vertrag, Kostenträger und Unternehmensstruktur ab. Die Rechnung dahinter ist für fast jedes Pflegeunternehmen dieselbe. Sie lässt sich jetzt aufstellen, solange bis zum Januar noch Zeit ist.

Stand: 30.10.2026 Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich zum Stand dieses Beitrags im parlamentarischen Verfahren.

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